Bestellerprinzip

Ein kurzer Überblick

Unter dem Begriff Bestellerprinzip wird die Neuregelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Mietwohnungsvermittlung diskutiert. Sie sieht vor, dass Vermittler von Mietwohnungen von denjenigen bezahlt werden, welche die Leistung des Maklers bestellen. „Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt“.

Das Bestellerprinzip wurde im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) umgesetzt und trat  am 1. Juni 2015 in Kraft.

Wichtig: Das Bestellerprinzip greift nur bei der Vermittlung von Häusern oder Wohnungen zur Miete.
Es gilt nicht für die Vermittlung von Kaufimmobilien und nicht für Gewerbeimmobilien oder Ferienwohnungen.

 

„Was bedeutet das für mich als Vermieter?“

Für Sie als Vermieter bedeutet das, dass Sie bei der erfolgreichen Suche nach einem Mieter durch uns die Maklerprovision an uns zu zahlen haben. Dies gilt wenn Sie uns vorab mit der Suche nach einem Mieter beauftragt/bestellt haben.

Bei der Suche nach einem passenden Mieter gilt es viele Dinge zu beachten. Um nur ein paar Stichpunkte von vielen zu nennen:

  • die Ermittlung der erlaubten Miethöhe,
  • Bereitstellung der vorgeschriebenen Informationen
  • die Prüfung der Solvenz der Bewerber
  • Erstellung eines Mietvertrages unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

Darüber hinaus können Sie sich bei Beauftragung eines Maklers zurücklehnen und getrost im Hintergrund bleiben. Sie entscheiden, wann, ob und inwieweit Sie mit den potentiellen Mietern in Kontakt treten möchten. Bitte bedenken Sie außerdem dass, Sie als Vermieter, der einen Makler beauftragt und bezahlt, die Provision komplett beim Finanzamt geltend machen können.

Vielleicht ist es für Sie aber auch interessant nur einzelne Bausteine zu buchen, z.B. nur die Erstellung eines Mietvertrages. Auch hier stehen wir gern für Sie zur Verfügung.

Wir hoffen wir konnten Sie überzeugen oder neugierig machen. Wir würden Sie gern bei der Vermietung Ihrer Immobilie unterstützen. Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir werden Ihnen gern ein Angebot machen.

Warum es für Sie als Vermieter sinnvoll sein kann einen Makler zu beauftragen können Sie auch in dieser Broschüre des IVD nachlesen: IVD – Informationen für Vermieter

 

„Was bedeutet das für mich als Mieter?“

Für Sie als Mieter bedeutet das, dass Sie nur noch in bestimmten Fällen die Maklerprovision an uns zu zahlen haben. Eine Provisionszahlung wird nur noch fällig, wenn Sie uns vorab beauftragt/bestellt haben ein Objekt zu suchen und sich das von Ihnen angemietete und von uns vermittelte oder nachgewiesene  Immobilienangebot zum Zeitpunkt Ihres Suchauftrags noch nicht in unserem Portfolio befand, d.h. wir das Objekt extra für Sie aufgrund Ihrer Anfrage akquiriert haben. Dies kann zum Beispiel durch Schaltung einer Anzeige erfolgen auf die sich dann ein Vermieter meldet, der ein passendes Objekt vermieten möchte. Die Provisionshöhe geben wir dann in dem entsprechenden Exposé an, die Fälligkeit entsteht bei Mietvertragsabschluss.

Alle Angebote zu denen wir bereits durch einen Vermieter zur Suche nach einem Mieter beauftragt worden sind (z.B. Objekte, die bereits von uns inseriert wurden) oder zwischenzeitlich beauftragt werden bleiben trotz Ihres Suchauftrags für Sie provisionsfrei.

Eine Objektanfrage zu einem hier auf unserer Internetseite oder von uns in den Immobilienportalen angebotenen Mietwohnobjektes bleiben für Sie als Mieter provisionsfrei.